C64: In-App Purchasing: Wo liegen die Grenzen?
Mit dem neuesten Softwareupdate 3.0 versprach Apple einige Neuerungen. Copy&Paste, Spotlight, Push Notifications, sowie auch die unzähligen neuen Entwicklerschnittstellen sollten altbewehrten und künftigen Softwareschmieden zum Reiz werden. So beschrieb eine der vielzitierten Neuerungen die so-genannten In-App-Purchases. Neben dem bisherigen, ausschließlichen virtuellen Ladenlokal 'AppStore', sollte es zukünftig möglich sein auch innerhalb von third-Party-Apps Zusatzcontent zu kaufen. Selbstverständlich zu Gunsten Apples. So handelt sich hierbei zwar um zusätzlichen Inhalt, der -ähnlicher der bisherigen Updates- bestehende Apps aktualisiert, dennoch aber als eigenständiges AppStore Produkt vertrieben wird.
Doch wie wurde das ganze umgesetzt. Der aktuelle Fall zum C64 Emulator gibt doch ordentlich zu denken, ob diese in-App Purchases tatsächlich in der Art realisiert wurden, wie der Endnutzer oder auch Entwickler dies erwartet hätte. Zunächst mal: Wieso wurde das Programm seitens Apple abgelehnt. Das die Eingangskontrolle nicht sonderlich zimperlich handelt und auch schonmal politischen Sarkasmus a-la South Park den Garaus machte, ist bekannt. Warum jedoch ein harmloser Commodore-Emulator abgelehnt wird, wirft einige Fragen auf.
Die offizielle Begründung seitens Apple bezieht sich auf einen Paragraphen in den SDK Agreements, laut dem es nicht gestattet sei eine Applikation zu veröffentlichen, die eigenen ausführbaren Code installieren kann. Was bedeutet das? Generell behält sich Apple die -durchaus sinnvolle- Möglichkeit vor, jede zum Verkauf angebotene Applikation zunächst einmal auf Funktion, Inhalt, Fehleranfälligkeit, Gefahrenquelle (?) oder sonstigen Mängeln zu überprüfen. Wo genau hier die Kriterien liegen, ist selbstverständlich unbekannt. Klar ist jedoch, dass keine Applikation zugelassen werden darf, die es ermöglicht auf eigene Initiative hin, quasi an Apples Eingangskontrolle vorbei, weiterführenden Inhalt zu installieren. Hier argumentiert Apple -wiederum durchaus verständlich- ganz einfach mit der Fähigkeit potentielle 'Schadsoftware' oder Gefahrenquellen vermeiden zu wollen. Soweit sogut..

Dies dürfte auch erklären, warum in-App Purchases wiederum lediglich über den AppStore vertrieben werden dürfen. Hier behält Apple die Kontrolle über den zusätzlich verbreiteten, erweiternden Inhalt.
Das Mysterium an der ganzen Sache ist nur, dass der betroffene C64 Emulator genau diese Regel befolgt. Toucharcade hat sich einmal die entsprechende App angeguckt, und festgestellt, dass der eingebundene C64-Store nichts weiter anbietet, als Links zu den entsprechenden AppStore Produkten. Hier wird keine eigene Softwarequelle oder Schnittstelle angesprochen, sondern lediglich ein Verweis zur Verfügung gestellt, der wiederum Produkte referenziert, die ohne weiteres von Apples Eingangskontrolle überprüft werden könnten. Also quasi genau das, was In-App-Purchases per Definition sein sollten. Wieso erlaubt also Apple den Emulator nicht? Das steht zum bisherigen Zeitpunkt mehr oder weniger in den Sternen.

Weiterhin fraglich ist hierbei wiedereinmal die Differenzierung Apples. So existieren bereits einige andere Apps, die die zitierten SDK-Agreements tatsächlich umgehen und offiziell über den AppStore angeboten werden. Eines der prominentesten Beispiele stellt da der E-Book Reader 'Stanza' dar. Auch dieser besitzt einen eigenen Store, der jedoch -im Gegensatz zum C64 Emulator- eine eigene Quelle anspricht. Zwar handelt es sich hierbei nur um 'harmlose' eBooks, die bezogen werden können, dennoch verstößt diese Form der Erweiterbarkeit streng genommen genau gegen den zitierten Paragraphen.
Auch die Text-Adventure App Frotz bietet die Möglichkeit fremden Code einzubinden und sich somit unabhängig erweitern zu lassen.

So existiert für den Entwickler Manomio zum jetzigen Zeitpunkt einzig und allein die Alternative die C64-App in viele kleinere Einzel-Apps aufzuspalten und über den AppStore anzubieten. Dies würde zwar lediglich die Existenz eines Zentralen Emulators vermeiden, was jedoch offensichtlich genau Apples Eingangskontrolle Kopfschmerzen bereitet. Das ganze klingt extrem paradox, beschreibt aber einmal mehr die teilweise völlig konfuse Entscheidungsgewalt Apples und macht irgendwie Lust auf Jailbreak.
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